Praxis- und Stellenbörse


Kooperationspartner

arbitrium Consulting GbR
Gelistet als akkreditierte Beratungsgesellschaft der KfW-Beraterbörse
Lizenzierte Beratungsinstitution der Startothek
Mitglied des IDEA-Beraterpools der IHK
AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Februar 2011

Vermittlungsleistungen

1. Die Rechtsbeziehungen des Auftragnehmers - nachfolgend bezeichnet als arbitrium GbR - zu seinem Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.

2. Bei der Vermittlung einer Praxis, eines Praxispartners oder eines KV-Sitzes wird bei Abschluss des Praxiskaufvertrages, des Praxisgesellschaftervertrages, einer genehmigten Kassensitzverlegung oder der Übertragung einer Kassenzulassung eine Provision in Höhe von 3,5 % des erzielten Übergabepreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig, zu zahlen vom Auftraggeber. Die Mindestprovision beträgt 3.500 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Der Auftraggeber beauftragt die arbitrium GbR mit der Suche eines Praxisnachfolgers, einer zu übernehmenden Praxis, von KV-Sitzen, eines Praxispartners oder Ärzten.

4. Die arbitrium GbR organisiert in Absprache mit den Verhandlungspartnern die Zusammenstellung der für die Verhandlungen notwendigen Informationen. Der Auftraggeber erklärt sich im Rahmen der Vermittlung bereit, kooperativ mitzuwirken.

5. Eine Vermittlung durch die arbitrium GbR ist erfolgt, sobald der Auftraggeber die von der arbitrium GbR angebotene Vermittlungsleistung eingegangen ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies der arbitrium GbR unaufgefordert und zeitnah durch die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Praxiskaufvertrag, Gesellschaftervertrag, Antrag auf Kassensitzverlegung, Arbeitsvertrag usw.) mitzuteilen.

6. Bei der Vermittlung einer eines Arztes oder einer Ärztin auf Honorar- oder Angestelltenbasis wird eine Provision in Höhe von des vereinbarten Monatshonorars bzw. Brutto-Monatsgehalts zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Die Mindestprovision beträgt 890 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Der Vermittlungsauftrag kann vom Auftraggeber sowie der arbitrium GbR mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber hat die arbitrium GbR Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung von ihr erbrachten Teilleistungen. Diese wird nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand berechnet.

8. Wichtige Gründe, die die arbitrium GbR zum Vertragsrücktritt berechtigen, sind u. a. die Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers; wenn der Auftraggeber in Schuldnerverzug gerät; wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät. Tritt die arbitrium GbR aus einem der genannten Gründe vom Vertrag zurück, hat sie Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung von ihr erbrachten Teilleistungen. Diese wird nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand berechnet.

9. Für Ortstermine mit Anwesenheit der arbitrium GbR werden Fahrtkosten in Höhe von 0,64 €/Kilometer in Rechnung gestellt.

10. Schaltungen von Anzeigen in der Online- Praxisbörse der arbitrium GbR sind kostenfrei. Die Kontaktherstellung über die Online- Praxisbörse gilt als Vermittlungsauftrag an die arbitrium GbR. Eine Vermittlungsprovision wird nur im Erfolgsfall fällig.

11. Alle von der arbitrium GbR ausgehändigten Daten und Information sind streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Gelangt aufgrund einer vom Empfänger zu verantwortenden Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluss durch eine von der arbitrium GbR ursächlich nachgewiesenen Offerte, so führt dies in voller Höhe zur Provisions-/Honorarpflicht des Empfängers.

12. Ist die von der arbitrium GbR nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger des Angebotes bereits bekannt, erklärt er das der arbitrium GbR innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die arbitrium GbR nicht gegen sich gelten zu lassen.

13. Wird eine notwendige Genehmigung zu einem abgeschlossenen Vertrag oder einer Kassensitzverlegung aus Gründen, die in der Person des Käufers, Verkäufers oder Antragstellers liegen, versagt oder reabgewickelt, so ist die Provision trotzdem in voller Höhe zu zahlen.

14. Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer von zwei Jahren, die von der arbitrium GbR angebotene Vermittlungsleistung nicht unter Ausschluss oder Umgehung der Vermittlungstätigkeit der arbitrium GbR abzuschließen bzw. einzugehen. Im Widrigkeitsfalle wird eine Vertragsstrafe in Hähe von 8.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.

15. Die arbitrium GbR ist berechtigt, grundsätzlich sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig zu sein.

16. Der arbitrium GbR unterliegt gemäß § 203 Abs.2 Nr.5 StGB einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht.

17. Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung der arbitrium GbR.

18. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens, so ist der Hauptsitz der arbitrium GbR ausschließlich Gerichtsstand.

19. Der gleiche Gerichtsstand wie in Ziffer 18 gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

20. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.