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Praxis- und Stellenbörse
Kooperationspartner
arbitrium Consulting GbR Gelistet als akkreditierte Beratungsgesellschaft der KfW-Beraterbörse Lizenzierte Beratungsinstitution der Startothek Mitglied des IDEA-Beraterpools der IHK |
Förderprogramme / Coaching |
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Die Wahl eines bestimmten Wegs in die Selbständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab: Haben Sie eine gute Geschäftsidee, die Sie verwirklichen wollen? Haben Sie die Gelegenheit, ein funktionierendes Unternehmen weiter zu führen? Wollen Sie Ihr unternehmerisches Risiko begrenzen? Haben Sie die Chance, als Teil einer guten Mannschaft zu starten? Wollen Sie erst einmal klein anfangen?
Lizenzierter startothek-BeraterSeit 2008 steht Ihnen die arbitrium Consulting GbR auch als lizenzierter startothek-Berater zur Verfügung. Die startothek (www.startothek.de) ist ein datenbankgestütztes Beratungsprogramm, das verlässliche, umfassende und jederzeit aktuelle Rechtsinformationen zu bundes- und landesweit geltenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in den Bereichen Gewerberecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Baurecht und Umweltrecht enthält. Sie wurde von der KfW auf Initiative der Bundesregierung entwickelt. Gründer und Unternehmer können über das startothek-Gründerformular online ihr Vorhaben skizzieren und an uns übermitteln. Die startothek ermittelt individuell und vorhabensspezifisch die rechtlichen Aspekte eines Vorhabens und fasst sie in einem startothek-Beratungsergebnis zusammen. Beratungszuschüsse vor der GründungBei der Vorbereitung Ihres Gründungsvorhabens können Sie sich von uns helfen lassen. Existenzgründungsberatungen werden vom Bund nicht mehr bezuschusst, jedoch bietet eine Reihe von Bundesländern zum Teil nicht unerhebliche Zuschüsse zu den Beratungskosten an. So unterstützt beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen. Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. (Beratungsprogramm Wirtschaft NRW) Gründercoaching DeutschlandDas Gründercoaching Deutschland wendet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer in der Start- und Festigungsphase. Die Gründung bzw. Unternehmensübernahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen vor der Gründung. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit bietet das "Gründercoaching Deutschland" eine besondere Förderung an. Voraussetzung ist, dass die Gründerin oder der Gründer entweder das Einstiegsgeld, den Gründungszuschuss oder sonstige weitere Leistungen nach SGB II erhält. |
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